Code of Ethics

...zur Vermeidung von Interessenskonflikten im Kunsthandel:

  1. BVUK Partner agieren stets unabhängig und diskret im Kunstmarkt. Sie vertreten die Interessen des Mandanten und bieten durch ihre Erfahrung Transparenz und Übersicht im Kunstmarkt.
  2. BVUK Partnern ist es untersagt, finanzielle Kompensationen Dritter zu erwirken oder entgegenzunehmen, welche im Interessenskonflikt mit der Vereinbarung des Mandanten stehen.
  3. BVUK Partner dürfen keine Handlungen ausführen, die sich zum Nachteil seines Mandanten generieren, es sei denn, dies geschieht auf ausdrücklichen Wunsch mit schriftlicher Absprache.
  4. BVUK Partnern ist es untersagt, sich als Kunsthändler oder Galerist zu betätigen. Sie agieren nicht als private Zwischenhändler oder entgegen den Abspachen mit dem Mandanten.
  5. BVUK Partner berücksichtigen die jeweils relevante Gesetzgebung und alle steuerliche Belange, sie prüfen mit gebotener Sorgfalt die Provenienz und verwehren sich jedweder Anfrage, diese Auflagen außer Kraft zu setzen.

In Anlehnung des ,Code of Ethics' der seit 1980 in New York City etablierten 'Association of Professional Art Advisors (APaA)'.